Der Vorstand des EMW beruft Kommissionen zu seiner Beratung
Der Vorstand des EMW wird bei der Wahrnehmung der die Arbeit des EMW prägenden satzungsgemäßen Aufgaben des EMW (§ 3 der Satzung des EMW) durch Kommissionen unterstützt. Er beruft diese Kommissionen gemäß § 8 Abs. 1 Buchst. g der Satzung des EMW. Die nachfolgenden Richtlinien regeln die Arbeit der Kommissionen und koordinieren ihr Zusammenwirken mit dem Vorstand.
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Kommission: Finanzausschuss
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Kommission: Frauen in der Mission
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Kommission: Theologische Ausbildung
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Kommission: Ostasien
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Theologische Kommission
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Ökumenische Kommission Lateinamerika
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