
Titelbild: Harald Oppitz/KNA
Die "EineWelt" 1/2012 ist jetzt lieferbar! Schwerpunktthema ist "Im Namen der Religion: Wie der Glaube Konflikte schürt - und wie er zum Frieden führen kann"
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EMW-Jahresbericht 2010/2011: "Populär und prosperierend - Zur pfingstkirchlich-charismatischen Dynamik in Afrika"
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Menschenrechtsgruppen fordern Strafverschärfung
Die Verjährungsfrist bei Genitalverstümmelung an Mädchen setzt nun erst ab dem 18. Lebensjahr der Frauen ein. Damit erhalten die Betroffenen die Möglichkeit, innerhalb der folgenden 5 Jahre – das entspricht der Verjährungsfrist bei einfacher Körperverletzung – gegen die erwachsenen Täter und Täterinnen zu klagen.
Zufrieden mit der Entscheidung der Bundesregierung sind Menschenrechtsgruppen jedoch nicht. In den vergangenen Jahren gab es verschiedene Ausschüsse, die sich mit dem Thema beschäftigten, doch ein Versuch, die Verjährungsfrist zu verlängern, war vor einem Jahr gescheitert. Im Kampf gegen die oft tödlich verlaufene Verstümmelung, die verniedlichend „Beschneidung“ genannt wird, wird eine Strafverschärfung gefordert. Einige Parlamentarier fordern, dass Genitalverstümmelung als eigener Straftatbestand und schwere Körperverletzung gelten soll, die mit bis zu 10 Jahren Haft bestraft werden kann. Die Prozedur soll in den Katalog der Auslandsstraftaten aufgenommen werden.