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EMW-Jahresbericht 2010/2011: "Populär und prosperierend - Zur pfingstkirchlich-charismatischen Dynamik in Afrika"
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Plädoyer für ein stärkeres Engagement der Kirchen im Einsatz
für die Globalisierung der Menschenrechte - Auch als pdf-Datei
1. Einführung
Etwa bis zur Mitte des zwanzigsten Jahrhunderts war das Verhältnis der protestantischen Kirchen gegenüber den Menschenrechten überwiegend von Skepsis und Ablehnung geprägt. Menschenrechte galten als Produkt neuzeitlichen Denkens. Aufklärung und Säkularisation, wie sie ihren konkreten geschichtlichen Ausdruck in der französischen Revolution fanden, bildeten den aus theologischer und kirchlicher Sicht bedenklichen Zusammenhang, in dem die Gottes Geboten und Ordnungen scheinbar zuwiderlaufenden individuellen Menschenrechte propagiert wurden. Erst mit den Erfahrungen des Nationalismus setzte eine grundsätzliche Neubestimmung des kirchlichen Verhältnisses zu den Menschenrechten ein, die mit der Anerkennung der Trennung von Staat und Kirche sowie der Geltung eines säkularen Rechtes einherging.
Sichtbarer Ausdruck der Wende von der Skepsis hin zum Einsatz für die Menschenrechte war der Aufruf der Gründungsversammlung des Ökumenischen Rates der Kirchen (ÖRK) in Amsterdam im September 1948 zur verbindlichen Verankerung der Menschenrechte durch die Völkergemeinschaft. Dies geschah nur wenige Monate, bevor die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte durch die Vereinten Nationen (VN) am 10. Dezember 1948 verabschiedet wurde.
In den Jahren nach 1948 war insbesondere die Kommission für Internationale Angelegenheiten des Weltrates maßgeblich an der Erarbeitung der Charta der Vereinten Nationen sowie der 1966 verabschiedeten Pakte über bürgerliche und politische sowie wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte beteiligt. Mit ihrem Eintreten gegen Kolonialismus und Rassismus für wirtschaftliche Gerechtigkeit, das Recht auf Leben unter besonderer Berücksichtigung der Lebensbedingungen der Armen in den Ländern der sogenannten Dritten Welt, wurden Menschenrechte innerhalb der ökumenischen Bewegung nicht nur als rechtliches Instrument, sondern vielmehr als theologisch begründetes Primat kirchlichen Handelns verstanden. Pointierten Ausdruck findet diese Sicht in den Worten des Generalsekretärs des Rates Emilio Castro „Menschenrechte sind nicht der 'Kontext' christlicher Mission, sondern betreffen ihren eigentlichen 'Text', sie sind Herzstück des freimachenden Evangeliums. Der Schrei nach Menschenrechten ist deshalb nicht einfach nur der Slogan des politischen Aktivisten, in den Menschenrechten kulminiert der missionarische Imperativ des christlichen Glaubens.“
Was das Verhältnis der Mission zu den Menschenrechten angeht, so unterscheidet es sich nicht grundsätzlich von der Entwicklung, wie sie für die Kirchen kurz skizziert wurde. Bemerkenswert scheint allerdings, dass es nicht wenige Stimmen gab, die aufgrund der Begegnung mit Menschen anderer Kulturen in der Mission schon Ende des 19. Jahrhunderts die Frage nach deren Menschenrechten diskutierten. So entstand angesichts kolonialen Unrechts auch in Kreisen von Kirche und Mission ein Bewusstsein für Menschenrechte. Dietrich Werner hat darauf hingewiesen und aufgezeigt, wie diese Ansätze u.a. in die Weltmissionskonferenzen von Jerusalem 1928 und Tambaram 1938 fortgewirkt haben.
Blickt man zurück auf das vergangene Jahrhundert und den angezeigten grundlegenden Wandel im Verhältnis der Kirchen zu den Menschenrechten, so scheint es, dass die Menschenrechte ihren festen Platz auf der kirchlichen wie ökumenischen Tagesordnung gefunden haben. Betrachtet man daneben Fortschreibung und Entwicklung der Menschenrechte von 1948 bis heute, dann könnte man ferner angesichts der Vielzahl von Konventionen und Mechanismen des internationalen Menschenrechtsschutzes zu dem Schluss kommen, dass zu besonderen Anstrengungen in der Menschenrechtsarbeit vonseiten der Kirchen kein Anlass besteht. Beide Folgerungen sind aufgrund der Entwicklungen in den vergangenen 20 Jahren verfehlt, wie im Folgenden gezeigt werden soll.
2. Entwicklungen und Herausforderungen im Bereich des Menschenrechtsschutzes seit der Wiener Menschenrechtskonferenz 1993
In Wien fand 45 Jahre nach der Verabschiedung der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte eine Menschenrechtskonferenz der Vereinten Nationen statt. Neben den schon erwähnten 1966 verabschiedeten und 1976 in Kraft getretenen Pakten über bürgerliche und politische sowie über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechte waren in den Jahren bis 1993 eine Reihe weiterer Konventionen zum Schutz der Menschenrechte durch die Vereinten Nationen beschlossen worden. Dazu zählen u.a. die Konventionen zur Beseitigung von Rassendiskriminierung aus dem Jahr 1965, zur Beseitigung der Diskriminierung von Frauen 1979, zu Kinderrechten 1989 und die Anti-Folterkonvention von 1984.
Die Konferenz von Wien 1993 ist in vielerlei Hinsicht ein bedeutendes Datum im andauernden Prozess der Förderung und Durchsetzung der Menschenrechte sowie der Entwicklung von internationalen Instrumenten des Menschenrechtschutzes. Zum einen gelang es, trotz aller Spannungen und Differenzen, insbesondere zwischen den Ländern des Westens und den sogenannten Entwicklungsländern, die Grundprinzipien der Universalität und Unteilbarkeit der Menschenrechte zu bekräftigen. Die Diskussion um westliche individualrechtliche Traditionen und östliche kollektivistisch geprägte Rechtsauffassungen führten im Schlussdokument keineswegs zur Schwächung der universalen Menschenrechte, wie einige befürchteten. In Wien gelang es zudem, die Gleichwertigkeit von bürgerlichen und zivilen Rechten sowie wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechten zu betonen. Wien hat darüber hinaus entscheidende Anstöße gegeben, die Menschenrechte innerhalb der Vereinten Nationen zu stärken. Die Einrichtung eines Hochkommissariates für Menschenrechte 1994 ist in diesem Zusammenhang zu erwähnen.
Wie bei anderen Weltkonferenzen seit Beginn der achtziger Jahre hatten die zahlreich vertretenen Nichtregierungsorganisationen (NROs) maßgeblichen Anteil am Erfolg von Wien. Als kritisches Korrektiv gegenüber den Regierungsdelegationen beteiligen sich internationale und nationale NROs seit 1948 an der Diskussion zur Durchsetzung und Verbesserung des Menschenrechtsschutzes. "Es ist allgemein anerkannt, dass der internationale Menschenrechtsschutz ohne den Einsatz der Nichtregierungsorganisationen undenkbar wäre. Zahlreiche internationale Instrumente und Konventionen zum Schutz der Menschenrechte wären ohne ihren unermüdlichen Einsatz nie formuliert und geschaffen worden."
Waren es zunächst neben den Kirchen und der schon erwähnten Kommission des ÖRK für Internationale Angelegenheiten (CCIA) zunächst wenige, aber international bekannte Organisationen, wie beispielsweise amnesty international oder die Internationale Liga für Menschenrechte, so verbreiterte sich in den achtziger und neunziger Jahren zunehmend die zivilgesellschaftliche Basis der Menschenrechtsarbeit. Die oben erwähnten international operierenden Organisationen eröffneten den Opfern von Menschenrechtsverletzungen und Menschenrechtsverteidigern aus den sogenannten Ländern der Dritten Welt Zugang zu den internationalen Institutionen des Menschenrechtsschutzes. Mittlerweile haben sich viele Gruppen von Betroffenen sowie Menschenrechtsinitiativen nicht nur im Norden sondern vor allem in Ländern des Südens selbst organisiert. Sie engagieren sich auf internationaler Ebene für Menschenrechte. So sind heute mehrere tausend NROs offiziell bei den Vereinten Nationen registriert.
Das professionelle Auftreten von Nichtregierungsorganisationen in Wien, insbesondere aus dem Süden und den USA, war dann auch Anlass für einige dort vertretene deutsche kirchliche und zivilgesellschaftliche Organisationen, erstmals über eine engere Zusammenarbeit in Deutschland nachzudenken, um Anstöße zu Fragen der Menschenrechtspolitik wirkungsvoller an Regierung, Parlament und Öffentlichkeit zu richten. So kam es am 12. Januar 1994 zur Gründung eines deutschen "Forum Menschenrechte", in dem sich bundesweit bzw. überregional arbeitende Nichtregierungsorganisationen zusammenschlossen. Zielsetzung des Forums war und ist es, den Menschenrechtsschutz weltweit aber auch in Deutschland zu verbessern.
Bevor die Auswirkungen der Menschenrechtsarbeit des Forums im Bereich der Politik angesprochen werden, sei auf die nicht zu unterschätzenden Folgen dieses Zusammenschlusses für die Arbeit der zivilgesellschaftlichen Gruppen in der Menschenrechtsarbeit verwiesen. Das Forum bietet eine gemeinsame Plattform für eine Reihe von spezialisierten Organisationen, die zu unterschiedlichen Feldern der Menschenrechtspolitik arbeiten. Vor Wien 1993 und der Gründung des Forum Menschenrechte pflegten die meisten der beteiligten Organisationen in erster Linie bilaterale Kontakte mit Regierung und Parlament oder traten als einzelne Organisation in der Öffentlichkeit in Erscheinung. Dabei ging es in der Regel um Einzelfelder im Bereich der Menschenrechtspolitik. Erst durch den Zusammenschluss im Forum wurde nach außen wie auch nach innen - also für die einzelnen Mitglieder - sichtbar, dass Menschenrechte zwar eine Vielfalt von bürgerlichen und politischen sowie wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten beinhalten, diese aber sowohl in ihrem weltweiten wie in ihrem nationalen Anspruch zusammen wahrgenommen werden müssen.
Angestoßen durch die Konferenz in Wien 1993 wurde mit der Gründung des Forum Menschenrechte 1994 ein wirkungsvolles Instrument geschaffen, die zivilgesellschaftliche und kirchliche Menschenrechtsarbeit zu vernetzen und inhaltlich zu qualifizieren sowie Lobbyarbeit für Menschenrechte in Deutschland gegenüber Parlament und Regierung zu stärken und zu professionalisieren.
Bemerkenswert ist im Blick auf die beschriebene Entwicklung, dass das Menschenrechtsreferat des Diakonischen Werkes der EKD durch seinen damaligen Leiter Werner Lottje maßgeblich an der Schaffung und dem Aufbau des Forum Menschenrechte beteiligt war.
Aus dem Bereich der Evangelischen Kirchen sind neben dem Diakonischen Werk die Vereinte Evangelische Mission und die EKD - letztere als Gast - Mitglied im Forum. Diese drei Organisationen unterhalten gegenwärtig überregional/international tätige Fachabteilungen/Referate für Menschenrechte, die sowohl im deutschen Kontext als auch im Bereich der internationalen Ökumene eng zusammenarbeiten. Dies geschieht ebenso mit den im Forum Menschenrechte vertretenen Organisationen aus dem katholischen Raum, wie Justitia et Pax, Pax Christi, der Missionszentrale der Franziskaner, Missio Aachen und Missio München und Misereor. Die starke Präsenz der ökumenischen Partner in der Menschenrechrechtsarbeit mag als Hinweis dienen, dass Menschenrechte innerhalb der katholischen Kirche und der ihr verbundenen Organisationen breiter diskutiert und bedacht werden, als dies im Protestantismus gegenwärtig der Fall ist.
In den Jahren seines Bestehens konnte das Forum Menschenrechte eine Reihe von strukturellen Verbesserungen im Bereich des Menschenrechtschutzes durchsetzen, so u.a. die Schaffung eines Deutschen Menschenrechtsinstitutes - wofür wiederum Werner Lottje entscheidende Vorarbeit geleistet hat und dessen Kuratoriumsvorsitzender/Ehrenvorsitzender er bis zu seinem Tod im Oktober 2004 war -; die Einrichtung des Amtes eines Menschenrechtsbeauftragten im Auswärtigen Amt sowie in anderen Ministerien; die Schaffung eines Menschenrechtsausschusses des Deutschen Bundestages. Dabei bildete sich auch innerhalb der Politik ein immer breiterer Konsens zur Grundforderung des Forums, dass Menschenrechte eine Querschnittsaufgabe aller Politikbereiche im Inneren wie Äußeren bilden, und dass bürgerlichen und politischen Rechten gleichermaßen wie wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten weltweit Geltung zu verschaffen ist.
Auch wenn aus Sicht von Kirchen und Nichtregierungsorganisationen die Außen- und Wirtschaftspolitik oft hinter selbst gesteckten Ansprüchen zurückbleibt, so hat Wien doch ohne Zweifel die Entwicklung von Standards und Mechanismen zum Schutz der Menschenrechte innerhalb der Bundesrepublik positiv beeinflusst und weitergeführt.
Dies gilt in gewisser Weise auch auf internationaler Ebene für die Jahre nach Wien 1993. Die erwähnte Schaffung des Hochkommissariates für Menschenrechte 1994 sowie die Einrichtung des Internationalen Gerichtshofes für Menschenrechte 1998 sind dafür herausragende Beispiele. Dennoch kam es schon in diesen Jahren zu starken Spannungen zwischen Ländern des Südens und des Nordens. Streit gab es nicht nur zur Frage des Rechts auf Entwicklung, zu dem die Länder des Westens jede mit möglichen finanziellen Konsequenzen verbundene Übereinkunft ablehnten. Grund vieler Auseinandersetzungen in der Menschenrechtskommission, dem wichtigsten Instrument zum Schutz der Menschenrechte auf der Ebene der Vereinten Nationen, war darüber hinaus die faktische Blockade der in Wien 1993 anerkannten Gleichwertigkeit beider Menschenrechtspakte in der praktischen Arbeit der Kommission durch Länder der westlichen Gruppe.
Mit dem 11. September 2001, dem Afghanistan-Krieg und schließlich dem völkerrechtswidrigen Krieg der Vereinigten Staaten und ihrer Verbündeten im Irak 2003, hat sich in Deutschland aber auch weltweit endgültig ein menschenrechtspolitischer Klimawandel vollzogen, dessen langfristige Auswirkungen noch nicht abzusehen sind. Im Zeichen dieses Wandels ist es beispielsweise offen, wie die Zukunft des Internationalen Strafgerichtshofs aussieht, wie die Menschenrechtskommission der VN wieder zu einem wirkungsvolleren Instrument zum Schutz der Menschenrechte wird, und ob es eine Chance dafür gibt, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechte weiterzuentwickeln und international wie national als gleichgewichtig neben bürgerlichen und politischen Rechten zu etablieren. Besonders schwerwiegend ist m.E. der grundsätzliche Vertrauensverlust in die Menschenrechtspolitik der Länder des Westens angesichts einer Supermacht und ihrer Verbündeten, die sich weder am internationalen Recht noch an eigenen historischen Idealen der Menschen- und Freiheitsrechte bei der Durchsetzung ihrer Interessen im Namen der Terrorismusbekämpfung orientiert. Im Windschatten dieser Politik haben Menschenrechtsverletzungen weltweit zugenommen, da Sanktionen weder gefürchtet noch moralisch ernst genommen werden müssen. Menschenrechtsverteidiger in Russland, Kolumbien, Indonesien und in vielen anderen Ländern bekommen die Folgen dieses globalen Klimawandels zuungunsten der Menschenrechte unmittelbar zu spüren.
Diese Entwicklungen haben Kirchen und Nichtregierungsorganisationen, die sich für Menschenrechte einsetzen, vor große Herausforderungen gestellt. Manches, was zumindest für Länder des Westens noch vor wenigen Jahren undenkbar schien, wie beispielweise das Folterverbot zu missachten, scheint angesichts der Ereignisse in Gefängnissen und Militäreinrichtungen im Irak, Guantánámo und Afghanistan heute möglich. Auch die Gefahr einer zunehmenden Militarisierung der Außen- und Entwicklungspolitik ist in diesem Zusammenhang zu erwähnen.
Die Kirchen werden sich gemeinsam mit anderen zivilgesellschaftlichen Gruppen den genannten Herausforderungen stellen müssen und dort Einspruch erheben, wo unter Berufung auf sicherheitspolitische Interessen schleichend Menschenrechtsstandards ausgehöhlt zu werden drohen.
Eine besondere Herausforderung stellt sich den Kirchen durch die gerade in der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen in den vergangenen Jahren zum Ausdruck kommenden Politisierung, die zu regionalen Blockbildungen geführt hat. Ob angesichts dieser Entwicklung die Menschenrechtskommission, als dem wichtigsten internationalen Instrument zum Schutz und zur Durchsetzung der Menschenrechte, ihrer Aufgabe weiter gerecht wird, ist - wie oben schon angedeutet - eine offene Frage. Kirchen können durch Kontakte zu Regierungen in Nord und Süd dazu beitragen, dass gegenseitiges Vertrauen und Bereitschaft zur Zusammenarbeit zwischen Ländern des Südens und Nordens wächst. Die Behandlung von Menschenrechtsverletzungen auf internationaler Ebene kann und darf nicht von politischen Frontlinien abhängen. Nicht nur im Bereich der Menschenrechtskommission, sondern auch darüber hinaus, wie zum Beispiel für die Frage der Reform der Vereinten Nationen, haben die Kirchen mit ihrer weltweiten Präsenz eine besondere Verantwortung, sogenannte "Koalitionen derer, die guten Willens sind" mitzubilden und zu stärken.
Im Zuge der Globalisierung hat neben den genannten Herausforderungen die Frage nach wirtschaftlicher Gerechtigkeit ein besonderes Gewicht bekommen. Angesichts der immer begrenzteren Handlungsspielräume von Regierungen, dem Zerfall von Staaten und staatlichen Institutionen in vielen Ländern und Regionen, gewinnt die Frage an Bedeutung, wie nicht-staatliche Akteure in die Verantwortung für Menschenrechte, Umwelt und Entwicklung einbezogen werden können.
Die Frage nach der Verantwortung der Wirtschaft für Menschenrechte wurde durch die vom Generalsekretär der Vereinten Nationen, Kofi Annan, angestoßenen Diskussion um den "global compact" neu gestellt. Diese Diskussion fand auch ihren Niederschlag in den Leitlinien für Unternehmensverantwortung der Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) sowie in der Frage nach den Unternehmensnormen im Rahmen der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen. Kirchen und Nichtregierungsorganisationen haben zu dieser Entwicklung maßgeblich beigetragen.
Sie haben ferner immer wieder gefordert, eine Rechenschaftspflicht internationaler Institutionen wie der Weltbank, des Internationalen Währungsfonds, der Welthandelsorganisation gegenüber den Menschenrechtsinstitutionen der Vereinten Nationen einzuführen. Auf dem Hintergrund von Kriegen, wie in der Demokratischen Republik Kongo, bei dem die Profite aus illegalen Rohstoffexporten nachweislich die Kriegsökonomie finanzieren, ist die Begrenzung und Kontrolle illegalen Ressourcentransfers ebenfalls als menschenrechtsrelevantes Thema von Kirchen und Menschenrechtsorganisationen in den Blickpunkt gerückt worden.
3. Globalisierung der Menschenrechte als genuine Aufgabe der Kirchen für diese Welt
Im Bereich der evangelischen Kirchen und der Mission mag das oben erwähnte Engagement, wie es sich insbesondere in den neunziger Jahren entwickelt hat, auf den ersten Blick vielversprechend erscheinen. Kennzeichnend hierfür ist, dass es sich dabei nicht nur um die isolierte Arbeit von Fachstellen handelt, sondern im Bereich der Evangelischen Kirchen, in der Flüchtlings- und Friedensarbeit sowie in den ökumenischen Partnerschaftsbeziehungen das Interesse und der Einsatz für Menschenrechte eine breite Grundlage hat. Anlass für den Einsatz für Menschenrechte sind häufig konkrete Erfahrungen von Menschenrechtsverletzungen, sei es bei Partnern in Ländern des Südens oder bei Menschen in Deutschland, die bei Gemeinden Hilfe suchen.
So liegt die besondere Stärke kirchlicher Menschenrechtsarbeit zweifellos darin, Opfern von Menschenrechtsverletzungen eine Stimme zu geben, sie durch Öffentlichkeitsarbeit zu schützen und gegenüber Politik und Regierung hier wie in den betreffenden Ländern auf eine Verbesserung der Situation hinzuwirken. Die mit der Globalisierung gegebenen Kommunikationsmöglichkeiten haben dabei einen unumstritten positiven, übrigens auch enthierarchiesierenden Einfluss auf die Zusammenarbeit von Kirchen und Gemeinden weltweit. Kommunikation zwischen Partnern in entlegensten Winkeln der Welt, wie sie vor wenigen Jahren noch undenkbar schien, ist heute möglich – und zwar nicht nur zwischen Kirchenleitungen, sondern vielfach auch zwischen Gemeindegliedern, die durch Partnerschaftsbeziehungen miteinander verbunden sind.
Gleichzeitig haben sich durch veränderte Kommunikationsmöglichkeiten auch die Einflussmöglichkeiten gegenüber Parlament und Regierung in den vergangenen Jahren ständig erweitert. Diese Entwicklung stellt die Kirchen vor neue Anforderungen. Das gewachsene Bedürfnis nach Information und Beratung im Bereich der Politik kann nur durch kompetente Sacharbeit zu den unterschiedlichen Themen im Bereich der Menschenrechte befriedigt werden. Wie für die internationale Menschenrechtsarbeit gilt auch hier, dass sich neben den Möglichkeiten zur Einflussnahme die Zahl der Akteure vervielfacht hat. Darüber hinaus hat in den vergangenen Jahren die europäische Ebene der Politik eine immer größere Bedeutung erlangt. Kirchliche Menschenrechtsarbeit hat darauf bisher nur z.T. reagieren können. So nimmt zwar die Konferenz europäischer Kirchen bestimmte Anliegen gegenüber Kommission, Rat und Parlament auf, dennoch muss die Vernetzung mit Kirchen und unter den Kirchen innerhalb der einzelnen Mitgliedsländer zu Fragen der Menschenrechtsarbeit vor allem auf dem Hintergrund einer an Bedeutung und Struktur gewinnenden EU-Außen- und Sicherheitspolitik unbedingt weiterentwickelt werden.
Einflussnahme und kompetente Beratung sowie die Arbeit an langfristigen strategischen Zielen sind nur dann möglich, wenn finanzielle Ressourcen und personelle Kapazitäten bereitgestellt werden. Gerade da fehlt es an dem notwendigen Bewusstsein bei Kirche und Mission. Wer an einer langfristigen Durchsetzung und Entwicklung der Menschenrechte interessiert ist, kann sich nicht damit begnügen, auf Menschenrechtsverletzungen aufmerksam zu machen. Er muss sich dann vielmehr an der Diskussion zur Entwicklung von Menschenrechtsstandards und -schutzmechanismen beteiligen und dazu nach außen wie innen die notwendige Kommunikation herstellen.
Durch Zusammenarbeit in Netzwerken, wie im erwähnten Forum Menschenrechte, aber auch an anderen Orten, geschieht dies in unterschiedlichem Maße. Beispielhaft sei auf das Engagement von Brot für die Welt, Diakonischem Werk, Evangelischem Entwicklungsdienst, Misereor, Pax Christi und Vereinter Evangelischer Mission zu Zentralafrika verwiesen. Gemeinsam haben die genannten Werke im Ökumenischen Netz Zentralafrika (ÖNZ) eine Lobbystelle zur Region in Berlin eingerichtet. Unterstützt durch die Evangelische Kirche im Rheinland, die Evangelische Kirche von Westfalen, Misereor und die Vereinte Evangelische Mission haben kirchliche und nicht-kirchliche Organisationen und Gruppen eine dem ÖNZ vergleichbare Fachstelle zur Region West Papua/Indonesien eingerichtet. Über die nationalen Netzwerke hinaus findet die Menschenrechtsarbeit zu den genannten Regionen in unterschiedlichen kirchlichen und nicht-kirchlichen Bündnissen auf europäischer und internationaler Ebene statt.
Angesichts knapper werdender Mittel besteht die Gefahr, dass Kirchen sich aus der konkreten Menschenrechtsarbeit mehr und mehr zurückziehen. Dies wäre verhängnisvoll. So wie die Kirchen ihrem Wesen gemäß als Gemeinde Jesus Christi für menschliche und gerechte Verhältnisse in dieser Welt eintreten, so wie sie dementsprechend verbunden sind und sich verbünden mit den Opfern von Unrecht und Gewalt, für deren Schutz sie sich einsetzen, so beteiligen sie sich lokal wie global an der Bewusstmachung, Fortentwicklung und Durchsetzung der Menschenrechte nach innen wie nach außen.
Gerade im letztgenannten Bereich besteht die größte Gefahr, dass Kirchen sich entweder an den entsprechenden Diskussionen gar nicht erst beteiligen, sich aus der Diskussion verabschieden oder meinen, diese an andere delegieren zu können. Wo dies geschieht, verabschieden sich die Kirchen als Gesprächspartner aus dem gesellschaftlichen und politischen Diskurs und verzichten gleichzeitig auf die Möglichkeit, mit ihrem besonderen Auftrag, der sie zum Einsatz für die Menschenrechte beruft, öffentlich präsent zu sein. Kirchen stehen so zuweilen in der Gefahr, einerseits auf die negativen Folgen der Globalisierung hinzuweisen, andererseits aber gerade das Naheliegende zu unterlassen, nämlich durch das Eintreten für die globale Geltung und Durchsetzung der Menschenrechte dem durch die wirtschaftliche Globalisierung mitverursachten Unrecht wirkungsvoll zu begegnen.
Besonders deutlich wird dies m.E. auf der internationalen Ebene, wo der Ökumenischen Rat der Kirchen in den vergangenen 15 Jahren viel von seiner führenden Rolle zur Durchsetzung der Menschenrechte eingebüßt hat. So stellte Werner Lottje diesbezüglich schon 1996 fest: "Die Kirchen haben in vielen Regionen ihre führende Rolle in der Verteidigung der Menschenrechte eingebüßt ... Es wäre wünschenswert, dass die veränderte Lage in der Ökumene zum Anlass genommen wird, und die Menschenrechtsarbeit der Kirchen beim ÖRK einen Platz und eine Plattform findet, die das Zusammenwachsen und Vernetzen ökumenischer Menschenrechtler ermöglicht." Leider hat es bis heute kaum Anstöße des ÖRK gegeben, die Menschenrechtsarbeit zu stärken und mit den notwendigen personellen und finanziellen Kapazitäten auszurüsten. Zwar gibt es auf unterschiedlichen Ebenen zu einer Reihe von Menschenrechtsthemen, wie z.B. zu Länderschwerpunkten, enge und langjährige Arbeitsbeziehungen zwischen dem ÖRK, Mitgliedskirchen und ökumenischen Organisationen und Bünden. Diese können aber vom Rat aufgrund fehlender Ressourcen und falscher Prioritätensetzung nur unzureichend koordiniert werden.
Im Zuge der internen Neustrukturierung der Arbeitsbereiche und der Trennung der Menschenrechtsarbeit vom Programm für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung, der Beschäftigung des Rates mit der von den orthodoxen Kirchen erzwungenen Reformdiskussion sowie der langjährigen Finanzkrise, wurde die Menschenrechtsarbeit weiter geschwächt. Ob es gelingt, gemeinsam mit den für Menschenrechte verantwortlichen Personen in der Abteilung für Internationale Angelegenheiten, mit Menschenrechtlern aus nationalen Kirchenräten, wie der EKD, mit anderen ökumenischen Organisationen, wie dem Lutherischen Weltbund und der Vereinten Evangelischen Mission, mit regionalen Kirchenräten sowie spezialisierten kirchlichen Organisationen die Menschenrechte in Anknüpfung an die Geschichte des Rates von 1948 bis in die achtziger Jahre des letzten Jahrhunderts wieder als zentrale Aufgabe und Herausforderung für die Kirchen zu begründen, bleibt abzuwarten. Es ist zu hoffen, dass Menschenrechte auf der Tagesordnung der Vollversammlung in Porto Alegre 2006 an prominenter Stelle vertreten sein werden und die Versammlung die Globalisierung der Menschenrechte als besondere Herausforderung annimmt und als Schwerpunkt für die Arbeit der kommenden Jahre beschließt.
Kirchen werden im Bereich der Politik in Deutschland wie auf der Ebene der Vereinten Nationen nach wie vor als glaubwürdige Anwälte und Fürsprecher für Menschenrechte wahrgenommen. Dieser Kredit sollte nicht leichtfertig verspielt, sondern durch langfristige und konkrete Menschenrechtsarbeit zum Nutzen der Opfer und zum Schutz zukünftiger Generationen eingelöst werden. Darin liegt - wenn man es denn einmal so nennen will - die 'missionarische Dimension der Menschenrechtsarbeit'. Wie im Gleichnis in Lukas 10 gilt es, dem Samariter gleich, alles zu tun, um den Opfern von Gewalt und Unrecht zu helfen und ihre Würde und Integrität wiederherzustellen.
Daneben kommt den Kirchen eine besondere Verantwortung im Bereich der Menschenrechtsbildung und Netzwerksarbeit zu. Kirche, die global wie lokal vernetzt ist, hat besondere Möglichkeiten, Menschenrechte in unterschiedlichen kulturellen Kontexten bis auf die Ebene der örtlichen Gemeinden und Gemeinschaften hinein bekannt zu machen, Menschen in der Menschenrechtsarbeit auf unterschiedlichen Ebenen zu qualifizieren, als Kirche Menschenrechte im interreligiösen Dialog aber auch im Nord-Süd bzw. Süd-Nord Gespräch zu fördern, sowie Menschenrechtsnetzwerke im Rahmen der ökumenischen Partnerbeziehungen zu entwickeln.
Heiner Bielefeldt hat darauf hingewiesen, dass auch die Diskussion um die Begründung der Grundnormen der Menschenrechte, wie die der Würde des Menschen, nicht als abgeschlossen gelten kann, sondern neu geführt werden muss. Die Infragestellung des Folterverbotes und die Herausforderungen in der Bioethikdebatte legen dies u.a. nahe. Auch hier haben Kirchen eine besondere Verantwortung ihre spezifische Sicht in das gesellschaftliche Gespräch in Deutschland und weltweit einzubringen.
Ein weiterer Schwerpunkt kirchlicher Menschenrechtsarbeit, den Kirchen mit Beginn ihres aktiven Einsatzes für Menschenrechte immer wieder in besonderer Weise angesprochen und thematisiert haben und der kirchliche Menschenrechtsarbeit auch in Zukunft begleiten wird, ist Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, in dem neben der Gedanken- und Gewissensfreiheit das Menschenrecht auf Religionsfreiheit formuliert ist.
Im Blick auf die genannten Herausforderungen gilt es, die notwendigen finanziellen und personellen Voraussetzungen für eine wirkungsvolle kirchliche Menschenrechtsarbeit in Deutschland, in der internationalen Ökumene und in den Kirchen des Südens zu schaffen bzw. für die Fortführung bestehender Programme der Menschenrechtsarbeit zu sorgen. Dies kann und wird angesichts zurückgehender Mittel nur gelingen, wenn die Globalisierung der Menschenrechte als Grundaufgabe kirchlichen Handelns erkannt und angenommen wird.
Bei allen genannten Aufgaben bleibt festzuhalten, dass kirchliches Eintreten für Menschenrechte nicht als bloßes Mittel zum Zweck – etwa der Herstellung von Gerechtigkeit – zu verstehen ist. Die Gabe des Gebotes an Israel im Alten Testament ist Teil des Offenbarungshandelns Gottes und Ausdruck seines Rechtswillens. Das Gebot schafft Raum für Leben in Gerechtigkeit und Frieden. Gottes Gebot hat in besonderer Weise den Schutz derer zum Ziel, die schwach sind und am Rande der Gesellschaft leben. Kirchliche Menschenrechtsarbeit hat insofern nicht nur funktionalen Charakter. Sie ist eine der Kirche und den Kirchen in der Ökumene wesensmäßig zukommende Aufgabe. Im Eintreten für die globale Geltung von bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten entsprechen die Kirchen Gottes Rechtswillen für diese Welt, wohl wissend, dass seine Gerechtigkeit kommt. Sie geben so eine dem Glauben gemäße Antwort auf die Globalisierung. Eine Antwort, die jedes menschliche Leben in der einen Welt vor Willkür und Gewalt, vor wirtschaftlicher Ausbeutung und sozialer Ausgrenzung schützen und bewahren will. Der Einsatz für die Fortentwicklung und Durchsetzung nicht nur der bürgerlichen und politischen, sondern besonders auch der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte, bildet insofern eine besondere Herausforderung für die Kirchen im Prozess der Globalisierung der Menschenrechte.
von Jochen Motte
Dr. Jochen Motto hat in Wuppertal, Tübingen und Bern Theologie studiert und war anschließend als Assistent an der Theologischen Hochschule Wuppertal tätig. 1992 promovierte er dort zum Doktor der Theologie und ist seit 1993 Referent für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung der Vereinten Evangelischen Mission in Wuppertal.