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EMW-Jahresbericht 2008/2009: "Mission zwischen Macht und Ohnmacht"
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Meldung im Detail

06.04.2009

24 Staaten vollstrecken Todesurteile, in 81 Staaten foltert die Staatsgewalt

Nur wenige Staaten verletzen keine Menschenrechte - Bundeszentrale für politische Bildung informiert

Bilanz des Amnesty International Reports 2008; 1.252 Hinrichtungen in 24 Staaten, politisch motivierte Verhaftungen in 45 Staaten, Folterungen in 81 Staaten. Doch was sind typische Menschenrechtsverletzungen? Die Bundeszentrale für politische Bildung unterteilt in fünf Kategorien.

Verfolgung aus Glaubensgründen

Mit 70 Hieben wurde im Februar 1997 ein Mann aus Saudi-Arabien öffentlich ausgepeitscht, weil er der Verbreitung des christlichen Glaubens für schuldig befunden worden war. In Afghanistan sind es die Taliban, die mit allen Mitteln ihren Glauben durchsetzen. Frauen verwehren sie das Recht auf eine Ausbildung, beziehungsweise sich Arbeit zu suchen, ebenso wie den Zugang zu medizinischer Versorgung. Wenn Männer sich entgegen ihrer religiösen Vorschrift den Bart kürzen werden sie bestraft. Auch wenn die Verfolgung aus Glaubensgründen nicht vom Staat ausgeführt wird, spricht man von Menschenrechtsverletzungen, wenn der Staat das entsprechende Verhalten seiner Bürger deckt oder nichts dagegen unternimmt.

Unterdrückung Andersdenkender

Betroffene sind meist Journalisten, Rechtsanwälte, Angehörige von Gewerkschaften oder Menschenrechtsorganisationen sowie religiöse und ethische Minderheiten. Machthaber autoritärer Staaten dulden keine öffentliche Kritik und unterdrücken daher die Meinungsfreiheit ihrer Bürger. So stellte etwa die seit 1988 herrschende Militärjunta in Birma, die Oppositionsführerin und Friedensnobelpreisträgerin von 1991, Aung San Suu Kyi, für sechs Jahre unter Hausarrest.

Ausgrenzung von ethnischen und kulturellen Minderheiten ...

Verhinderung der freien Persönlichkeitsentwicklung ...

Angriff auf Leib und Leben ...




 
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