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23.09.2003

Kommentar zu der Verurteilung der Staines-Mörder

Auch nach der Verurteilung der Mörder des australischen Missionars Graham Staines bleiben viele Fragen offen. Der Autor des Kommentar, Dr. Klaus Schäfer, ist Leiter der Abteilung Studien und Öffentlichkeitsarbeit im Evangelischen Missionswerk in Deutschland (EMW) und lebte viele Jahre in Indien

In den letzten Jahren haben sich aus Indien die Nachrichten von Übergriffen hindunationalistischer Kräfte gegen Christen gehäuft. Höhepunkt der Gewalt gegen Christen war der brutale Mord, der am 22. Januar 1999 an dem australischen Missionar Graham Staines und seiner beiden Söhne Philip (10 Jahre) und Timothy (8 Jahre) von einer Gruppe fanatisierter Hindus begangen worden war. Die indische Nation und die Weltöffentlichkeit war damals schockiert über die Brutalität, mit der die Täter vorgegangen waren: Sie hatten den Jeep in Brand gesteckt und den seit über 30 Jahren in Orissa unter Leprakranken arbeitenden australischen Missionar und seine beiden Kinder am Verlassen des Wagens gehindert und sie auf grausame Weise unter Rufen hindunationalistischer Slogans geradezu hingerichtet.

Auch wenn der Schock und die Scham bei den meisten Indern über diese Untat damals tief wirkte, gab es doch auch Abwiegelungen und widersprechende Interpretationen über den Hintergrund dieser Mordtat. War es die Tat von Einzelnen, die man eindeutig als Kriminelle ansehen muss, oder stand dahinter eine religiös-kulturelle Gruppierung eines politisierten Hindu-Nationalismus, der gegen religiöse Minderheiten mobil macht und Christen einschüchtern will? Für die Christen und für viele kritische Inder – Hindus, Muslime, Christen - war der Zusammenhang mit der Sangh Parivar – der Gruppierung hindunationalistischer Kreise - evident; die Baj Rang-Dal, eine vor allem in Orissa operierende religiös-kulturelle Gruppe von Hindu-Nationalisten, bestritt die ihr zur Last gelegte Verbindung mit der Mordtat, und die Bharatiya Janata Party (BJP), die in New Delhi die indische Bundesregierung stellte, wiegelte jeglichen Verdacht einer politischen Motivation für die Gräueltat ab.

In den erregten Debatten, die in Indien seit 1999 über die Tätigkeit ausländischer und indischer Missionare und die Konversionen von Dalits und Adivasi zum christlichen Glauben – oder auch zum Buddhismus oder Islam – geführt werden, zeigt sich aber ebenso deutlich wie in massiven Einschüchterungsversuche gegen Christen und Muslime, dass heute die indische Bundesregierung stellende und in zahlreichen indischen Bundesstaaten regierende hindunationalistische Kräfte, dass religiöse Minderheiten zunehmend an die Wand gedrängt und eine massive Hinduisierungspolitik verfolgt wird, die die Grundlagen der indischen Verfassung aushöhlt und Religionsfreiheit gefährdet. Das furchtbare Massaker, dass von fanatisierten Hindugruppen im Februar und März 2002 an Muslimen im indischen Bundesstaat Gujarat verübt wurde und die Einführung von „Antikonversionsgesetzen“ im Oktober 2002 in Tamil Nadu und im März 2003 in Gujarat zeigen, dass Gewalt gegen und Einschüchtung von Minderheiten keine Einzelfälle sind, sondern dass dahinter eine Strategie zur Durchsetzung eines „Hindutva“-Staatswesens steht. Für den Mord an Graham Staines hat zwar eine unabhängige, vom indischen Bundesrichter Wadhwa geleitete Untersuchungskommission einen politischen Hintergrund und die Verbindung des fanatisierten Hauptbeschuldigten Dara Singh mit politischen Organisationen bestritten, aber die in Indien kritisch geführte Diskussion über die Wadhwa-Kommission wirft dem Bericht gerade an dieser Stelle Einseitigkeit vor.

Auf dem Hintergrund dieser Entwicklungen muss man begrüßen, dass letzte Woche ein indisches Gericht die Verantwortlichen für die Mordtat an Graham Staines und seiner beiden Söhne für schuldig befunden und gestern, am 22. September 2003, zu hohen Strafen verurteilt hat. Angesichts der in Indien vielfach gemachten Erfahrung, dass Untersuchungen zu Gewalt gegen religiöse und soziale Minderheiten – vor allem Gewalt gegen Dalits und Adivasi – oftmals im Sande verlaufen, ist dieses späte Urteil (hoffentlich) ein Signal dafür, dass Minderheiten der Gewalt nicht schutzlos ausgeliefert sind.

Manche Fragen allerdings bleiben auch nach diesem Urteil. Zur Debatte stand, soweit Informationen bis jetzt zugänglich sind, nicht der politische Hintergrund der Mordtat. Verurteilt worden ist ein Verbrechen, für das die 12 verurteilten Täter selbst verantwortlich sind. Ein Gericht kann in der Tat nicht anders verfahren, aber dennoch sollte die Diskussion darüber, in welchem Kontext solche Gräueltaten möglich werden, doch weitergehen. Dass Christen durch ihre Bekehrungstätigkeit oder durch ihre sozialen Projekte und emanzipatorischen Programme selbst Gewalt provozieren, indem sie Konflikte in die Hindu- oder Adivasigemeinschaften hineintragen, wie es hindunationalistische Kreise oft sagen, mag zwar im Blick auf einzelne fundamentalistische Missionsaktivitäten zutreffen, ist aber gewiss nicht die Hauptursache für die aufgeheizte Stimmung. Im Hintergrund steht vielmehr die Frage nach der nationalen Identität Indiens: Will Indien ein Hindu-Staat werden oder sich weiter an der Tradition der Toleranz orientieren, in der Menschen verschiedener Religion friedlich zusammenleben können?

Abzuwarten bleiben auch die Reaktionen auf dieses Urteil. Zwar enthält es die Verheißung von Schutz für die religiösen Minderheiten, indem es gewaltsamen Übergriffen mit Strafverfolgung droht. Aber möglich ist auch, dass das Urteil hinduextremistischen Kreisen neue Nahrung für ihre Agitationen gegen Minderheiten gibt. Die Öffentlichkeit wird hier wachsam bleiben müssen, damit die Frucht dieses Urteils langfristig wirkt und es tatsächlich zur Rechtssicherheit beiträgt. Dies gilt für die kritische Öffentlichkeit in Indien selbst, aber auch für die Weltöffentlichkeit

So sehr man die Verurteilung der Täter begrüßen wird, so sehr ist man aber auch betroffen darüber, dass in der größten Demokratie der Welt immer noch die Todesstrafe herrscht. Angesichts dieser Situation kann man nur begrüßen, dass schon der Sohn Graham Staines, John, öffentlich gesagt hat, dass es dem Haupttäter die Todesstrafe nicht wünscht. Und man wird hinzufügen können, dass es auch dem indischen Kirchenrat gut anstehen würde, wenn er in seinen Stellungnahmen zu diesem Urteil dafür plädierte, dass die Todesstrafe, zu der Dara Singh verurteilt wurde, in eine lebenslange Freiheitsstrafe umgewandelt wird.


Hamburg, 23. September 2003




 
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